Fördersystem

Seit 2016 können bei der Gregor Louisoder Umweltstiftung keine allgemeinen Förderanträge mehr gestellt werden. Förderbudgets werden themenbezogen ausgeschrieben, es können sich dann jeweils alle interessierten Institutionen um eine entsprechende Förderung bewerben. 

Ausschreibungen:
Aktuell sind keine Ausschreibungen offen!

Förderbedingungen

(Bestandteil jeder Förderzusage), Stand 5.2.2013

  • Gefördert werden Personal- und Sachkosten mit einem zweckgebundenen Zuschuss. Für längerfristig angelegte Projekte kann eine Förderzusage über mehrere Jahre erfolgen.
  • Die Gelder dürfen nur für die im Bewilligungsschreiben aufgeführten Zwecke verwendet werden.
  • Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, jederzeit über den Stand des Projektes Auskunft zu geben und auf Wunsch eine Projektprüfung vor Ort zu ermöglichen. Er verpflichtet sich, im Bedarfsfall die Buchhaltung gegenüber einem von der Gregor Louisoder Umweltstiftung beauftragten Wirtschaftsprüfer offenzulegen.
  • Am Jahresende bzw. bei Projektabschluss ist eine Abrechnung über die Verwendung der Fördergelder und ein Bericht vorzulegen.
  • Zu Unrecht erhaltene, auf Grund falscher Angaben bewilligte oder nicht mehr benötigte Mittel müssen zurückgegeben werden. Werden während der Projektlaufzeit durch den Mittelempfänger zusätzliche Mittel eingeworben und sind diese nicht im Antrag bereits als Mittel Dritter eingeplant, muss unaufgefordert ein geänderter Finanzplan zur Genehmigung vorgelegt werden.
  • Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, über erhebliche Verzögerungen oder Schwierigkeiten in der Projektumsetzung unverzüglich die Stiftung zu informieren.
  • Der Mittelempfänger schliesst alle notwendigen Versicherungen ab und trägt hierfür die Kosten. Dies gilt auch für Sozialversicherungsabgaben, Krankenversicherungen, Steuern und Beiträge zu Berufsgenossenschaften für die im Projekt beschäftigten Mitarbeiter.
  • Der Mittelempfänger ist verpflichtet, alle Beschäftigungsverhältnisse umfassend auf die Einhaltung von arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben (zum Beispiel Einhaltung von Tarifverträgen, Mindestlöhnen, Verbot von Scheinselbständigkeit, Sozialversicherungspflicht etc.) zu überprüfen und ihre Einhaltung zu gewährleisten.
  • In Publikationen und Onlineauftritten muss das Förderlogo aufgenommen werden. Bei Onlineauftritten ist zusätzlich eine Verlinkung des Förderlogos auf www.umweltstiftung.com nötig.
  • Aus dem Bewilligungsschreiben ergibt sich kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung der Fördersumme.