Das EU-Renaturierungsgesetz schützt Deine Natur. Informiere Dich mit unserem Kurzfilm mit tollen Naturaufnahmen vom Wattenmeer bis zu den Alpen…
Auf unserem Instakanal gibt es tolle clips von Naturfilmern wie Jan Haft aus Deutschlands wilder Natur und aktuelle Infos…
Das EU-Renaturierungsgesetz ("nature restoration law", "EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur") wurde nach jahrelangen Vorberatungen von allen EU-Gremien beschlossen und gilt für alle EU-Staaten, auch für Deutschland. Es bündelt zahlreiche Punkte in einer Richtlinie, die meistens bereits in deutschen Gesetzen und Beschlüssen enthalten sind, aber nicht ausreichend umgesetzt werden.
- Ziele Bundesnaturschutzgesetz
- Landesnaturschutzgesetze Deutschland
- Volksbegehren "Rettet die Bienen"
- Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung
Hintergrund ist der dramatische Verlust an Arten, Lebensräumen und Ökosystemen, der auch neue Ansätze im Naturschutz erfordert. Punktuelle Projekte reichen bei weitem nicht mehr aus. Ein Beispiel ist die grossflächige Wiedervernässung von Mooren, die sofort die Freisetzung von Treibhausgasen drastisch reduziert , dem Hochwasserschutz dient und zahlreichen bedrohten Tier- und Pflanzenarten das Überleben ermöglicht.
Foto: Willner (Donauauen bei Neuburg)
Das EU-Renaturierungsgesetz fordert von den Mitgliedsstaaten insbesondere:
Wiederherstellungsmaßnahmen auf 30% der besonders bedeutenden Land- und Meeresflächen der Europäischen Union bis 2030.
die Renaturierung geschädigter bzw. zerstörter Ökosysteme wie entwässerter Moore.
die Sicherung von Artenschutz- und Ökosystemfunktionen in genutzten Wäldern.
die Verbesserung und Erweiterung innerstädtischer Ökosysteme wie Grünanlagen, Parks etc. .
den Schutz der Meeresökosysteme.
Schutz und Verbesserung der Flussökosysteme, insbesondere den Abbau von Blockaden (Staudämme) oder Umgehungsmöglichkeiten für Arten.
wissenschaftliche Untersuchungen zur Bestandsentwicklung ausgewählter Indikatorarten der Agrarlandschaft (Feldvogelindex, Bestäuber).
Aktuell
Entwurf eines Natur-Infrastrukturgesetzes
Das Bundesumweltministerium hat den lange angekündigten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur vorgelegt.
Angesichts der Biodiversitätskrise sind zunehmende Anstrengungen erforderlich, um Natur und Landschaft zu schützen. Natur und Landschaft sind so zu pflegen, entwickeln und wiederherzurstellen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind, und zwar auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen.
Klimaziele: Ohne Moorrenaturierung kaum erreichbar
Bundesumweltministerium legt Weiterentwicklung des "Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz" vor - extrem hohes Potential im Klima- und Naturschutz
Nicht-technische Massnahmen werden im Klimaschutz bisher viel zu selten diskutiert und kaum umgesetzt. Das neue Paket enthält 41 Maßnahmen, mit denen das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in die zweite Phase der Umsetzung gehen soll. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Wäldern, Mooren und Böden. Entwässerte und zu intensiv genutzte Moore emittieren derzeit jährlich mehr als 50 Mt CO2äq, was ca. 7 % der gesamten jährlichen Treibhausgasemissionen in Deutschland entspricht.
Foto: UBA. Weitere Infos…
Gesetz ist in Kraft getreten - vollständiger Text deutsch
Das Gesetz wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Hier der vollständige Deutsche Gesetztext.