Natur Natur sein lassen: Jahrhundertentscheidung für die Natur in Bayern ?

Die aktuellen Beschlüsse (s.u.) zur Schaffung eines grünes Netzwerkes aus nutzungsfreien Naturwäldern sind eine Jahrhundertchance für Naturschutz und Forstwirtschaft in Bayern.

Die letzten Jahrzehnte wurde die Debatte über Ziele, Instrumente und Gebietskulissen im Waldnaturschutz sehr oft erbittert und ideologisch geführt und die Ausweisung nutzungsfreier Wälder in Bayern verhindert. Die neuen gesetzlichen Regelungen kommen nicht aus dem luftleeren Raum: Sie sind Ergebnis des jahrzehntelangen Kampfes engagierter Naturschützerinnen und Naturschützer in Verbänden, Behörden und Bürgerinitiativen sowie entsprechend engagierter Förster, die sich oft hinter den Kulissen für echte Waldschutzgebiete eingesetzt haben.

Dazu Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung und GLUS-Vertreter im Netzwerk Wildnis in Deutschland:

"Mit der zügigen und naturschutzfachlich fundierten Ausweisung zusätzlicher grosser nutzungsfreier Naturwälder kann Bayern jetzt wieder Anschluss an die nationalen und internationalen Bemühungen im Waldnaturschutz finden. Bei der Umsetzung haben folgende Bereiche in Form grosser, zusammenhängender Gebiete aus unserer Sicht höchste Priorität: Hoher Buchener Wald (Steigerwald), Buchenwälder Spessart, Auwälder Donau zwischen Lechmündung und Kelheim (Weltenburger Enge).

Wieder zeigt sich: Naturschutz braucht starke Verbündete und vor allem einen langen Atem, um erfolgreich zu sein. Die jetzt am Horizont sichtbaren Gebietsausweisungen in  jahrzehntelang heftig umkämpfen Gebietskulissen können eine neue, nicht mehr so ideologisch geprägte Debatte um echten Waldnaturschutz in Bayern anstossen. Wir haben in unseren Projekten immer deutlich gemacht, dass auf dem Grossteil der Fläche der nachwachsende Rohstoff Holz auch in Zukunft regional produziert werden kann und soll, auch im Staatsforst. Für mindestens 10 Prozent des Staatswaldes muss aber Naturschutz absoluten Vorrang haben und daher die Säge ruhen".

 

Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz - Versöhnungsgesetz)

2. Art. 12a wird wie folgt geändert:
a) Der Überschrift werden die Wörter „und Naturwaldflächen“ angefügt.
b) Der Wortlaut wird Abs. 1.
c) Folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) 1Bis zum Jahr 2023 wird im Staatswald ein grünes Netzwerk eingerichtet, das 10 % des Staatswaldes umfasst und aus naturnahen Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität besteht (Naturwaldflächen). 2Abs. 1 S. 3 gilt entsprechend.“

Begründung

Zu Nr. 2 (Art. 12a BayWaldG)
Durch den neugefassten Art. 12a BayWaldG wird ein weiterer Beitrag zur Biodiversität geleistet und ein grünes Netzwerk von Naturwaldflächen geschaffen. Durch Satz 1 verpflichtet sich der Freistaat, auf rund 10 % der Staatswaldflächen ein grünes Netzwerk einzurichten, das aus Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität besteht. Der Verweis in Satz 2 legt fest, dass diese Flächen forstwirtschaftlich nicht genutzt werden. Dies bedeutet, dass die Flächen - entsprechend der Vorgabe des bisherigen Art. 12a Satz 3 BayWaldG - dauerhaft aus der aktiven Bewirtschaftung genommen werden und darin keine Holzentnahme mehr stattfindet. Notwendige Maßnahmen des Waldschutzes oder der Verkehrssicherung sind im Rahmen des Absatz 2 weiter zuläs-sig, um ggf. ein Übergreifen von Waldschädlingen auf umgebende Wälder verhindern zu können und die Erlebbarkeit dieser Flächen für die Bevölkerung sicherzustellen.