
Trägerkreis zieht 2-Jahres-Bilanz
Infos folgen...
Beschluss des Gesetzes
Am 17.7.20219 wurde das Gesetzespaket aus dem Volksbegehrensgesetz und dem Ergänzungsgesetz im Landtag beschlossen.
Video: Statements der Trägerkreisverbände zur Landtagsberatung (youtube)
Bekanntgabe Landeswahlleiter
Nun ist es offiziell: Nach Bekanntgabe durch die Landeswahlleitung ist das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ das erfolgreichste Volksbegehren der Geschichte in Bayern.
Beginn der Eintragungsphase
Seit 31.1.2019 können BürgerInnen das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift in Rathäusern und Eintragungssstellen unterstützen.
Innenministerium genehmigt Volksbegehren
Am 13.11. hat das Innenministerium das Volksbegehren zugelassen.

Das Praxis-Handbuch unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauhöfen mit Informationen und Tipps bei der ökologischen Pflege und Neugestaltung von hochwertigen Lebensräumen in Siedlungsbereichen. Von der ökologischen Grünflächenpflege profitieren nicht nur Insekten oder Vögel, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger einer Kommune.

Mit Inkrafttreten der Bekanntmachung über die "Naturwälder in Bayern" am 2. Dezember 2020 sind laut Staatsregierung diese besonders naturnahen Waldflächen rechtsverbindlich als Teil des grünen Netzwerks (gem. Art. 12a Abs. 2 BayWaldG) gesichert und ihre natürliche Entwicklung zu den Urwäldern von Morgen dauerhaft und verbindlich festgelegt. Neben den bereits angekündigten Naturwäldern umfasst das grüne Netzwerk nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums die vielen Trittsteine und besonders alte Klasse-1-Wälder, welche die Bayerischen Staatforsten auf freiwilliger Basis zuletzt schon nicht mehr bewirtschaftet haben, sowie alle staatlichen Naturwaldreservate und die Kernzonen des Biosphärenreservats Rhön.
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Zum 1. August 2019 trat das durch das Volksbegehren Artenvielfalt - „Rettet die Bienen!“ geänderte Bayerische Naturschutzgesetz in Kraft. Pünktlich zum Jahrestag haben LBV (Landesbund für Vogelschutz) und BUND Naturschutz in Bayern (BN) Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die umstrittene Streuobstverordnung der Staatsregierung eingereicht.

Neuer Leitfaden hilft Kommunen bei der Eindämmung von Lichtverschmutzung